Rechtstracker.at

Art. 12

Fassungen
ab 12.02.1921 — BGBl. Nr. 135/1921 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 12 heute12.02.1921 BGBl. Nr. 135/1921 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Wirtschaftsabkommen (Deutschland)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 135 aus 1921,

Typ

Vertrag – Deutschland

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 12

Inkrafttretensdatum

12.02.1921BGBl. Nr. 135/1921

Außerkrafttretensdatum

Index

59/10 Handelsabkommen

Text

Artikel 12.

  1. Absatz eins,Jeder der vertragschließenden Teile wird die Seehandelsschiffe des anderen und deren Ladungen unter denselben Bedingungen und gegen dieselben Abgaben (Hafengebühren, Tonnengelder, Abfertigungsgebühren, Leuchtturm-, Lotsen-, Schlepp-, Quarantäne- und sonstige auf dem Schiffskörper lastende Abgaben) wie die eigenen Schiffe zulassen, so daß ein Unterschied nach der Staatsangehörigkeit der Schiffe der beiden vertragschließenden Teile in keiner Weise stattfindet. Dieses gilt auch für die Küstenschiffahrt.
  2. Absatz 2,Schiffe, die von irgendeinem Orte mit Ballast ein- und damit wieder auslaufen, sollen von Tonnengeldern und Abfertigungsgebühren in den Häfen eines jeden der vertragschließenden Teile befreit sein. Diese Befreiung wird nicht gewährt für Leuchtturm-, Lotsen-, Schlepp-, Quarantäne- und sonstige auf dem Schiffskörper lastende Abgaben, welche für dem Verkehre dienende Leistungen und Vorkehrungen in gleichem Maße von den inländischen Schiffen zu entrichten sind.
  3. Absatz 3,Die Staatsangehörigkeit der österreichischen und der deutschen Schiffe ist nach der Gesetzgebung ihrer Heimat zu beurteilen.
  4. Absatz 4,Die gegenseitigen Schiffsmeßbriefe werden nach Maßgabe der zwischen den vertragschließenden Teilen getroffenen oder noch zu treffenden besonderen Vereinbarungen anerkannt.

Schlagworte

Leuchtturmabgabe, Lotsenabgabe, Schleppabgabe, Quarantäneabgabe

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2015

Gesetzesnummer

10006121

Dokumentnummer

NOR12067844

Alte Dokumentnummer

N5192135496L