Rechtstracker.at

Anl. 15

Fassungen
15.07.1923 bis 13.09.2019 — BGBl. Nr. 371/1923 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1515.07.192313.09.2019 BGBl. Nr. 371/1923 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Handels- und Schiffahrtsvertrag (Italien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 371 aus 1923,

Typ

Vertrag – Italien

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 15

Inkrafttretensdatum

15.07.1923BGBl. Nr. 371/1923

Außerkrafttretensdatum

13.09.2019

Index

59/10 Handelsabkommen

Beachte

Das Übereinkommen ist gemäß Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 139 aus 2019, als beendet anzusehen.

Text

Protokoll.

Bei der Unterzeichnung des zwischen Italien und Österreich am heutigen Tage abgeschlossenen Handels- und Schiffahrtsvertrages haben die unterzeichneten Bevollmächtigten nachfolgende Vereinbarung getroffen:

Hinsichtlich des Artikels römisch sieben, Absatz 2, des genannten Vertrages und der dort angeschlossenen Liste B besteht Einverständnis darüber, daß sich Italien das Recht vorbehält, die Anwendung der Meistbegünstigung für die Einfuhr von Waren aus Österreich, die unter die in der genannten Liste angegebenen Tarifpositionen oder unter einige dieser Positionen fallen, aufzuheben, wenn der Bestand eines Zweiges der italienischen Produktion durch die Einfuhr der genannten Waren aus Österreich ernstlich gefährdet würde.

Wenn diese Maßregel ergriffen werden sollte, wird die italienische Regierung hievon der österreichischen Regierung einen Monat vorher Kenntnis geben, damit sich die beiden Regierungen noch vor dem Inkrafttreten der erwähnten Maßnahme über die Mengen einigen können, die noch bis zum Jahresschluß meistbegünstigt zur Einfuhr zugelassen werden können.

Das vorliegende Protokoll, welches ohne besondere Ratifikation durch den bloßen Austausch der Ratifikationsurkunden des Vertrages, auf welchen es sich bezieht, seitens der Hohen vertragschließenden Teile als genehmigt und sanktioniert betrachtet werden wird, wurde in doppelter Ausfertigung verfaßt zu Rom am 28. April 1923.

Schlagworte

Handelsvertrag

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2019

Gesetzesnummer

10006127

Dokumentnummer

NOR40077150