Kurztitel
Handels- und Schiffahrtsvertrag (Italien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 371/1923Bundesgesetzblatt Nr. 371 aus 1923,
Beachte
Das Übereinkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 139/2019 als beendet anzusehen.Das Übereinkommen ist gemäß Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 139 aus 2019, als beendet anzusehen.
Text
Anlage E.
Gewerbelegitimationskarte für Handlungsreisende.
Für das Jahr ...... Nr. der Karte .....
(Wappen.)
Gültig zu Reisen im Auslande.
Inhaber (Vor– und Zuname) ......................................
Ortsname, den ................ (Tag, Monat, Jahr) ..............
(Siegel.) | (Behörde.) |
| (Unterschrift.) |
| |
Es wird hiermit bescheinigt, daß Inhaber dieser Karte eine (Bezeichnung der Fabrik oder Handlung)
in .............................................................
unter der Firma ................. besitzt als Handlungsreisender
im Dienste der Firma ................ in .......................
steht, welche eine (Bezeichnung der Fabrik oder Handlung) daselbst besitzt.
Ferner wird, da Inhaber für Rechnung dieser Firma und außerdem nachfolgender (Bezeichnung der Fabrik oder Handlung) in ...................... Warenbestellungen aufzusuchen und Warenkäufe zu machen beabsichtigt, bescheinigt, daß für den Gewerbebetrieb vorgedachter Firma/Firmen im hiesigen Lande die gesetzlich bestehenden Abgaben zu entrichten sind. | Firma |
Firmen |
| |
Bezeichnung der Person des Inhabers.
Alter: ......................
Gestalt: ....................
Haare: ......................
Besondere Kennzeichen: ......
(Unterschrift): ...........................
Zur Beachtung.
Inhaber dieser Karte ist ausschließlich im Umherziehen und ausschließlich für Rechnung der vorgedachten
berechtigt, Warenbestellungen aufzusuchen und Warenkäufe zu machen, Er darf nur Warenmuster, aber keine Waren mit sich führen, Außerdem hat er die in jedem Staate gültigen Vorschriften zu beachten.