Kurztitel
Handels- und Schiffahrtsvertrag (Italien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 371/1923Bundesgesetzblatt Nr. 371 aus 1923,
Beachte
Das Übereinkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 139/2019 als beendet anzusehen.Das Übereinkommen ist gemäß Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 139 aus 2019, als beendet anzusehen.
Text
Beilage.
Gemeinde ....................
Ursprungszertifikat für den Alpenweide–Viehverkehr.
(Gültig für einzelne Tiere und für Herden aus derselben Gemeinde, demselben Besitzer gehörig uns auf dieselbe Alpe aufgetrieben.)
Zahl jeder Gattung |
| Pferde Z....., männlich Z ...., weiblich Z .... |
Rinder Z ...., männlich Z ...., weiblich Z .... |
Schafe Z ...., männlich Z ...., weiblich Z .... |
Ziegen Z ...., männlich Z ...., weiblich Z .... |
Schweine Z ...., männlich Z ...., weiblich Z .... |
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Vorname, Familienname, Wohnort des Eigentümers .................
Vorname, Familienname und Wohnort des Begleiters ...............
Gemeinde und Heimatort .........................................
Gemeinde und Bestimmungsort ....................................
Beschreibung des Weges vom Herkunftsort zum Bestimmungsort .....
Es wird bestätigt, daß die hier angegebenen Tiere in einem den Bestimmungen des Artikels 3 des italienisch-österreichischen Übereinkommens vom ..... entsprechenden Gesundheitszustande sich befinden.
(Datum des Ausstellung) .............................................................................................................
(Bemerkung im Sinne des Artikels 3) ...........................................................................................
Stempel der Gemeinde | Der Bürgermeister: |
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Die unterzeichneten Amtstierärzte bestätigen, daß sie die hier angegebenen Tiere als seuchenfrei erkannt haben.
Der Amtstierarzt des italienischen Grenzbezirkes | Der Amtstierarzt des italienischen Grenzbezirkes: |
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Der Amtstierarzt des österr. Grenzbezirkes | Der Amtstierarzt des österreichischen Grenzbezirkes: |
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