Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Wirtschaftliche Beziehungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 393/1924Bundesgesetzblatt Nr. 393 aus 1924,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 5Anlage 5
Index
59/10 Handelsabkommen
Text
Protokoll II.Protokoll römisch zwei.
Da die türkische Delegation bei Erörterung des Artikels 7 besondere Begünstigungen für gewisse türkische Ausfuhrartikel verlangte, hat der österreichische Bevollmächtigte bestätigt, daß Meerschaum und Valloneen, die zu diesen Artikeln zählen, gegenwärtig in Österreich zollfrei sind und daß nach aller Wahrscheinlichkeit in diesem Zustande keine Änderung eintreten wird.
Geschehen in doppelter Ausfertigung zu Konstantinopel, am 28. Jänner 1924.
Dokumentnummer
NOR12067904
alte Dokumentnummer
N5192412826I