Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Handelsvertrag (China)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 169/1926Bundesgesetzblatt Nr. 169 aus 1926,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 21Artikel 21
Index
59/10 Handelsabkommen
Text
Artikel XXI. Der gegenwärtige Vertrag soll ratifiziert und die Ratifikationen sollen in Wien ausgetauscht werden. Er tritt drei Monate nach Austausch der Ratifikationsinstrumente in Kraft.Artikel römisch 21 . Der gegenwärtige Vertrag soll ratifiziert und die Ratifikationen sollen in Wien ausgetauscht werden. Er tritt drei Monate nach Austausch der Ratifikationsinstrumente in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die obgenannten Bevollmächtigten den gegenwärtigen Vertrag in zweifacher Ausfertigung gezeichnet und ihre Siegel beigesetzt.
So geschehen zu Wien, den neunzehnten Oktober tausendneunhundertfünfundzwanzig, entsprechend dem neunzehnten Tage des zehnten Monates des vierzehnten Jahres der Republik China.
Zuletzt aktualisiert am
02.12.2015
Dokumentnummer
NOR12067926
Alte Dokumentnummer
N5192610079I