Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Handelsvertrag (China)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 169/1926Bundesgesetzblatt Nr. 169 aus 1926,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 20Artikel 20
Index
59/10 Handelsabkommen
Text
Artikel XX. Der gegenwärtige Vertrag ist in deutscher, chinesischer und englischer Sprache in zwei Exemplaren ausgefertigt. Im Falle verschiedener Auslegung entscheidet der englische Text.Artikel römisch zwanzig. Der gegenwärtige Vertrag ist in deutscher, chinesischer und englischer Sprache in zwei Exemplaren ausgefertigt. Im Falle verschiedener Auslegung entscheidet der englische Text.
Zuletzt aktualisiert am
02.12.2015
Dokumentnummer
NOR12067925
Alte Dokumentnummer
N5192610078I