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Anl. 1

Fassungen
ab 22.07.1933 — BGBl. Nr. 344/1933 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute22.07.1933 BGBl. Nr. 344/1933 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Kompensationsabkommen - Türkei

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 344 aus 1933,

Typ

Vertrag – Türkei

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

22.07.1933BGBl. Nr. 344/1933

Außerkrafttretensdatum

Index

59/10 Handelsabkommen

Text

(Übersetzung.)

Österreichische Gesandtschaft.

Nr. 1060/A.

Ankara, den 12. Juli 1933.

Herr Minister!

Ich beehre mich, Euer Exzellenz mitzuteilen, daß die Bundesregierung der Republik Österreich einverstanden ist, die Entwicklung des österreichisch-türkischen Handels nach dem Grundsatze der ausgeglichenen Handelsbilanz gemäß den folgenden Bestimmungen zu fördern:

Anmerkung, es folgen die Artikel 1 bis 12)

Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Bischoff m. p.

Seiner Exzellenz

Sükrü Kaya Bey,

Minister des Innern und Minister des Äußern a. i.,

Ankara.

Türkische Republik.

Ministerium des Äußern.

Ziffer 39437 /, 16,

Ankara, den 12. Juli 1933.

Herr Geschäftsträger!

Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß die Regierung der Türkischen Republik einverstanden ist, die Entwicklung des türkisch-österreichischen Handels nach dem Grundsatz der ausgeglichenen Zahlungsbilanz gemäß den folgenden Bestimmungen zu fördern:

Anmerkung, Es folgen die Artikel 1 bis 12)

Genehmigen Sie, Herr Geschäftsträger, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Für den Minister des Äußern:

Der türkische Botschafter:

Generalsekretär

M. Numan m. p.

Herrn Norbert Bischoff,

österreichischen Geschäftsträger,

Ankara.

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2016

Gesetzesnummer

10006162

Dokumentnummer

NOR12068079

Alte Dokumentnummer

N5193335830L