Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Handelsvertrag - Jugoslawien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 42/1935Bundesgesetzblatt Nr. 42 aus 1935,
Inkrafttretensdatum
09.03.1932
Index
59/10 Handelsabkommen
Langtitel
Handelsvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Jugoslawien
StF: BGBl. Nr. 42/1935
Änderung
BGBl. Nr. 474/1996 (K: Kroatien)
Sonstige Textteile
Nachdem der am 9. März 1932 in Belgrad unterfertigte Handelsvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Jugoslawien, welcher also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Handelsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Finanzen und für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 4. September 1932.
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden zu diesem Vertrage, dessen materielle Bestimmungen bereits mit Verordnung der Bundesregierung, B. G. Bl. Nr. 79 von 1932, vorläufig in Kraft gesetzt wurden, sind am 17. November 1934 in Belgrad ausgetauscht worden.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Majestät der König von Jugoslawien, von dem Wunsche geleitet, die bestehenden Handelsbeziehungen aufrechtzuerhalten und zu vertiefen, haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
welche, nachdem sie ihre in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten einander mitgeteilt haben, über folgendes übereingekommen sind:
Beachte
Für die mit einer BGBl. Nr. ausgewiesenen Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt bzw. die Nichtanwendung angezeigt.Für die mit einer Bundesgesetzblatt Nr. ausgewiesenen Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt bzw. die Nichtanwendung angezeigt.
Republik Slowenien
Republik Kroatien, BGBl. Nr. 474/1996 (keine Weiteranwendung)Republik Kroatien, Bundesgesetzblatt Nr. 474 aus 1996, (keine Weiteranwendung)
Bundesrepublik Jugoslawien
Bosnien und Herzegowina
Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien
Schlagworte
e-rk3,
BGBl. Nr. 79/1932
Zuletzt aktualisiert am
04.02.2016
Dokumentnummer
NOR11006282
alte Dokumentnummer
N5193510423W