Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Regelung des österreichisch-türkischen Warenaustausches - Türkei
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 305/1936Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1936,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
59/10 Handelsabkommen
Text
Artikel 2.
Die Türkei wird die Erzeugnisse türkischen Ursprungs und türkischer Herkunft frei und ohne Einschränkung oder Begrenzung nach Österreich einführen können, jedoch mit Ausnahme derjenigen Artikel, deren Einfuhr nach Österreich eine allgemein für alle Länder Anwendung findenden Sonderregelung unterliegt.
Zuletzt aktualisiert am
04.02.2016
Dokumentnummer
NOR40081171