Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Regelung des österreichisch-türkischen Warenaustausches - Türkei
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 305/1936Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1936,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
59/10 Handelsabkommen
Text
Artikel 4.
Die Einfuhr türkischer Waren nach Österreich und österreichischer Waren nach der Türkei wird ohne Rücksicht auf ihre Menge über die zur Verzollung von Waren ausländischer Herkunft ermächtigten türkischen und österreichischen Häfen und Bahnhöfe erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
04.02.2016
Dokumentnummer
NOR40081173