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§ 103 HKG

Fassungen
28.06.1969 bis 31.12.1998
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 10328.06.196931.12.1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 103/1998

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Handelskammergesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 182 aus 1946, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 1998,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 103

Inkrafttretensdatum

28.06.1969

Außerkrafttretensdatum

31.12.1998aufgehoben durch BGBl. I Nr. 103/1998

Abkürzung

HKG

Index

50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft

Text

Teil H

Wahl der Berufsgruppenausschüsse

Paragraph 103, (1) Die Wahl der Berufsgruppenausschüsse ist getrennt von den Wahlen in die Fachgruppen bzw. in die Fachverbände durchzuführen.

  1. Absatz 2,Die Berufsgruppenausschüsse innerhalb der Fachgruppe setzen sich gemäß Paragraph 31 a, Absatz eins, aus mindestens drei, höchstens aber sechs Mitgliedern zusammen. Es sind Ersatzmänner in der gleichen Anzahl wie Berufsgruppenausschußmitglieder zu wählen. Die Wahl wird vom Vorsteher der Fachgruppe geleitet und ist persönlich durchzuführen. Wahlberechtigt und wählbar sind die der Berufsgruppe angehörenden Fachgruppenmitglieder.
  2. Absatz 3,Die Berufsgruppenausschüsse innerhalb des Fachverbandes setzen sich aus mindestens drei, höchstens aber zwölf Mitgliedern zusammen. Es sind Ersatzmänner in der gleichen Anzahl wie Berufsgruppenausschußmitglieder zu wählen. Die Wahl wird vom Vorsteher des Fachverbandes geleitet und ist schriftlich durchzuführen. Wahlberechtigt sind die der Berufsgruppe angehörenden Mitglieder des Fachverbandstages, wählbar sind alle der Berufsgruppe angehörenden Mitglieder des Fachverbandes. Das Nähere bestimmt die Wahlordnung.
  3. Absatz 4,Der Berufsgruppenausschuß innerhalb der Fachgruppe bzw. innerhalb des Fachverbandes wählt aus seiner Mitte in sinngemäßer Anwendung des Paragraph 92, den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter.

Gesetzesnummer

10006199

Dokumentnummer

NOR12068360

Alte Dokumentnummer

N5194625758L