Kurztitel
GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 254/1951 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 86/1958Bundesgesetzblatt Nr. 254 aus 1951, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1958,
Index
59/03 GATT, Welthandelsorganisation
Text
ANNEX B
Liste der in Absatz 2 b) des Artikels I erwähntenListe der in Absatz 2 b) des Artikels römisch eins erwähnten
Gebiete der französischen Union
Frankreich
Französisch-Äquatorialafrika (Kongo-Konventionsgebiet *1) und andere
Gebiete)
Französisch-Westafrika
Kamerun unter französischer Treuhandverwaltung *1)
Französische Somaliküste und zugehörige Gebiete
Französische Niederlassungen in Ozeanien
Französische Niederlassungen im Kondominium der Neuen Hebriden *1)
Indochina
Madagaskar und zugehörige Gebiete
Marokko (französische Zone)
Neukaledonien und zugehörige Gebiete
Saint-Pierre und Miquelon
Togo unter französischer Treuhandverwaltung *1)
Tunesien.
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*1) Für Einfuhren in das französische Mutterland und in die Gebiete der Französischen Union.”