Einfuhrbeschränkungen auf in jeder Form importierte Produkte der Landwirtschaft oder Fischerei, die zur Durchführung von Regierungsmaßnahmen erforderlich sind und bewirken, daß:
I. die Mengen des gleichartigen inländischen Produktes, die verkauft oder hergestellt werden dürfen, oder, falls keine wesentliche Inlandsproduktion eines gleichartigen Produktes besteht, durch die das importierte Erzeugnis direkt ersetzt werden kann, beschränkt werden; oderrömisch eins. die Mengen des gleichartigen inländischen Produktes, die verkauft oder hergestellt werden dürfen, oder, falls keine wesentliche Inlandsproduktion eines gleichartigen Produktes besteht, durch die das importierte Erzeugnis direkt ersetzt werden kann, beschränkt werden; oder
II. ein zeitweiliger Überschuß des gleichartigen inländischen Erzeugnisses beseitigt wird; oder falls keine wesentliche inländische Produktion eines gleichartigen Erzeugnisses besieht, die Beseitigung eines zeitweiligen Überschusses eines inländischen Produktes bewirkt, durch welches das importierte Erzeugnis direkt ersetzt werden kann, wobei dieser Überschuß gewissen Verbrauchergruppen kostenlos oder unter dem Marktpreis zur Verfügung gestellt wird; oderrömisch zwei. ein zeitweiliger Überschuß des gleichartigen inländischen Erzeugnisses beseitigt wird; oder falls keine wesentliche inländische Produktion eines gleichartigen Erzeugnisses besieht, die Beseitigung eines zeitweiligen Überschusses eines inländischen Produktes bewirkt, durch welches das importierte Erzeugnis direkt ersetzt werden kann, wobei dieser Überschuß gewissen Verbrauchergruppen kostenlos oder unter dem Marktpreis zur Verfügung gestellt wird; oder
III. eine Einschränkung der Menge, die aus einem tierischen Produkt hergestellt werden darf und deren Erzeugung unmittelbar, zur Gänze oder größtenteils von eingeführten Produkten abhängt, sofern die Inlandsproduktion verhältnismäßig geringfügig ist.römisch drei. eine Einschränkung der Menge, die aus einem tierischen Produkt hergestellt werden darf und deren Erzeugung unmittelbar, zur Gänze oder größtenteils von eingeführten Produkten abhängt, sofern die Inlandsproduktion verhältnismäßig geringfügig ist.