Rechtstracker.at

§ 136

Fassungen
ab 01.10.1975 — BGBl. Nr. 259/1975
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 136 heute01.10.1975 BGBl. Nr. 259/1975

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Bergpolizeiverordnung für die Seilfahrt

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 14 aus 1968, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 259 aus 1975,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 136

Inkrafttretensdatum

01.10.1975BGBl. Nr. 259/1975

Außerkrafttretensdatum

Index

58/01 Bergrecht

Text

Prüfungen in regelmäßigen Zeitabständen

Tägliche Prüfungen

Paragraph 136,

  1. Absatz eins,Täglich sind auf Betriebsfähigkeit und zur Feststellung auffallender äußerer Schäden und Mängel zu prüfen:
    1. Litera a
      Schachtverschlüsse, Leitvorrichtungen in Schächten, bei Seilführungen auch die Befestigung der Führungsseile, Führungsschlitten für Förderkübel;
    2. Litera b
      Gleisanlagen in Schrägschächten und auf Schrägaufzügen;
    3. Litera c
      Aufsetzvorrichtungen;
    4. Litera d
      der Wasserstand im Sumpf;
    5. Litera e
      der freie Durchgang der Fördergestelle, Fördergefäße und Gegengewichte;
    6. Litera f
      Signalvorrichtungen;
    7. Litera g
      Seil- und Ablenkscheiben mit ihren Achsen und Lagern;
    8. Litera h
      Fördermaschinen einschließlich der durch die Paragraphen 30, 31 und 33 bis 43 bestimmten Einrichtungen hinsichtlich der mechanischen Teile;
    9. Litera i
      Oberseile;
    Anmerkung, Litera j,) wurde nicht vergeben)
    1. Litera k
      Fördergestelle, Fördergefäße und Gegengewichte;
    2. Litera l
      Verbindungen des Oberseiles mit dem Fördergestell, Fördergefäß und Gegengewicht einschließlich der Zwischengeschirre;
    3. Litera m
      Fangstützen auf ihre Gangbarkeit.
  2. Absatz 2,Täglich sind zur Feststellung auffallender äußerer Schäden und Mängel zu prüfen:
    1. Litera a
      Fangvorrichtungen;
    2. Litera b
      elektrische Anlagen und Betriebsmittel, für die schlagwettergeschützte Ausführung vorgeschrieben ist.

Schlagworte

Seilscheibe

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2015

Gesetzesnummer

10006273

Dokumentnummer

NOR12069327

Alte Dokumentnummer

N5196826007L