Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe
Kundmachungsorgan
BGBl.Nr. 74/1972 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 191/2010BGBl.Nr. 74 aus 1972, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 191 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 8Anlage 8
Index
50/04 Berufsausbildung
Beachte
vgl. auch Art. XVII der V BGBl. Nr. 291/1979.vergleiche auch Artikel römisch siebzehn, der römisch fünf Bundesgesetzblatt Nr. 291 aus 1979,.
Text
Anlage 8
Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Herrenkleidermacher |
Berufsbild
1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe |
Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe sowie des Zubehörs und des modischen Aufputzes, deren Eigenschaften, Verarbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten |
Einrichten | Einrichten | Einrichten |
Heften | Heften | - |
Steppen | Steppen | Steppen |
Pikieren | Pikieren | - |
Säumen | Säumen | - |
Überwindeln | - | - |
Staffieren | Staffieren | - |
- | Einnähen von Zippverschlüssen |
- | Durchnähen | Durchnähen |
- | Anfertigen von Teilen: Ärmel, Kragen |
- | Anfertigen von Vorderteilen, Rücken, Bund und Schlitzen |
- | Unterschlagen von Teilen |
Annähen von Knöpfen, und Schnallen | - | - |
- | Anfertigen von Knopflöchern |
- | Einfassen der Nähte und Kanten |
- | Ausführen von Passepoilenähten |
- | Anfertigen von Taschen |
- | Anfertigen von Ärmeln ohne Schlitz | Anfertigen von Ärmeln ohne Schlitz |
Zusammensetzen der Teile | Zusammensetzen der Teile | Zusammensetzen der Teile |
- | Innenverarbeitung |
- | - | Achselausarbeitung |
Überbügeln (Dämpfen) von Einlagestoffen und Stoffen | - | - |
Ausbügeln von einfachen Nähten | - | - |
- | Ausbügeln von Nähten und Einschlägen | - |
- | Formbügeln (Dressieren) von Teilen |
- | - | Fasson- und Abbügeln |
- | Anfertigen von Kleinstücken |
- | - | Teilweises Anfertigen von Großstücken |
Kenntnis der verschiedenen Sticharten und Nähte | - | - |
- | - | Ärmel einheften |
- | - | Kanten verarbeiten |
- | Grundkenntnisse über das Maßnehmen am Körper |
- | Grundkenntnisse des Anprobierens |
Grundkenntnisse der Größenmaße | - | - |
Grundkenntnisse über das Anfertigen von Schnittzeichnungen |
- | Grundkenntnisse über das Zuschneiden |
Grundkenntnisse der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz)Grundkenntnisse der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz) |
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonst in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit |
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind dem Lehrling spätestens in dem jeweils angegebenen Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß sie nach einer Einführung erweitert und vertieft und schließlich in der betrieblichen Praxis zur Anwendung gebracht werden.
Verhältniszahlen
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 177/2005)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 177 aus 2005,)
Schlagworte
Werkstoff, Verarbeitungsmöglichkeit, Fassonbügeln
Zuletzt aktualisiert am
06.09.2010
Dokumentnummer
NOR40064604