Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Spediteur
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 568/1973 aufgehoben durch BGBl. Nr. 435/1978Bundesgesetzblatt Nr. 568 aus 1973, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 435 aus 1978,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Prüfungstaxe
§ 10.Paragraph 10,
(1)Absatz eins,Der Prüfungswerber hat als Kostenbeitrag zur Durchführung der Lehrabschlußprüfung eine Prüfungstaxe in der Höhe von S 200,–, im Falle einer Zusatzprüfung (§ 13) jedoch in der Höhe von S 100,– zu entrichten. Wenn der Prüfungswerber nachweist, daß ihm die Kosten der Prüfungstaxe nicht ersetzt werden und daß die Entrichtung der Prüfungstaxe in der angeführten Höhe wegen seiner Einkommensverhältnisse oder Sorgepflichten eine erhebliche wirtschaftliche Härte darstellt, beträgt die Höhe der Prüfungstaxe ein Viertel der angeführten Beträge.Der Prüfungswerber hat als Kostenbeitrag zur Durchführung der Lehrabschlußprüfung eine Prüfungstaxe in der Höhe von S 200,–, im Falle einer Zusatzprüfung (Paragraph 13,) jedoch in der Höhe von S 100,– zu entrichten. Wenn der Prüfungswerber nachweist, daß ihm die Kosten der Prüfungstaxe nicht ersetzt werden und daß die Entrichtung der Prüfungstaxe in der angeführten Höhe wegen seiner Einkommensverhältnisse oder Sorgepflichten eine erhebliche wirtschaftliche Härte darstellt, beträgt die Höhe der Prüfungstaxe ein Viertel der angeführten Beträge.
(2)Absatz 2,Die Prüfungstaxe ist dem Prüfungswerber von der Lehrlingsstelle nur dann zurückzuerstatten,
wenn er zur Lehrabschlußprüfung nicht zugelassen worden ist,
wenn spätestens zehn Tage vor dem Prüfungstermin die Bekanntgabe des Prüfungswerbers, vom Prüfungstermin zurückzutreten, eingeschrieben zur Post gegeben wird, oder
wenn der Prüfungswerber nachweist, daß er an der termingemäßen Ablegung der Prüfung ohne, sein Verschulden verhindert war.
Zuletzt aktualisiert am
05.05.2026
Dokumentnummer
NOR12071899
Alte Dokumentnummer
N51978137230