Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 18.08.1974 — BGBl. Nr. 490/1974 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute18.08.1974 BGBl. Nr. 490/1974 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über die gegenseitige Gewährung der Meistbegünstigung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 490 aus 1974,

Typ

Vertrag – Bulgarien

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

18.08.1974BGBl. Nr. 490/1974

Außerkrafttretensdatum

Index

59/10 Handelsabkommen

Text

DER VORSITZENDE DER

ÖSTERREICHISCHEN DELEGATION

Wien, am 28. Juni 1973

Herr Vorsitzender!

Im Verlaufe der heute abgeschlossenen Verhandlungen wurde zwischen den Vertragsstaaten darüber Einvernehmen erzielt, daß der Artikel 1 Absatz 4, Litera b, des vorliegenden Abkommens auf der Grundlage der bestehenden und zukünftigen Übung bei Handhabung des Artikels römisch 24 des GATT auszulegen ist.

Indem ich Sie bitte, mir Ihr Einverständnis hiezu mitzuteilen, benütze ich gerne den Anlaß, um Sie, Herr Vorsitzender, meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Dr. Max Fälbl

An den

Vorsitzenden der

bulgarischen Delegation

Wien

DER VORSITZENDE DER

BULGARISCHEN DELEGATION

Wien, am 28. Juni 1973

Herr Vorsitzender!

Ich beehre mich, Ihnen mein Einverständnis zu Ihrem Schreiben vom heutigen Tage folgenden Wortlautes mitzuteilen:

Anmerkung, es folgt der Text des Schreibens)

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

Christo Christov

An den

Vorsitzenden der

österreichischen Delegation

Wien

DER VORSITZENDE DER

ÖSTERREICHISCHEN DELEGATION

Wien, am 28. Juni 1973

Herr Vorsitzender!

Im Zusammenhang mit dem heute unterzeichneten Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über die gegenseitige Gewährung der Meistbegünstigung beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, daß auf Grund von in Österreich bestehenden Rechtsvorschriften über die Marktordnungs-, Abschöpfungs- und Ausgleichsabgaberegelungen Abgaben mit zollgleicher Wirkung erhoben werden. Die Erhebung solcher Abgaben erfolgt auf Grund der bestehenden Rechtsvorschriften bei der Einfuhr von bulgarischen Waren wie bisher auch weiterhin ohne Diskriminierung.

Indem ich Sie bitte, mir Ihr Einverständnis hiezu mitzuteilen, benütze ich gerne den Anlaß, um Sie, Herr Vorsitzender, meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Dr. Max Fälbl

An den

Vorsitzenden der

bulgarischen Delegation

Wien

DER VORSITZENDE DER

BULGARISCHEN DELEGATION

Wien, am 28. Juni 1973

Herr Vorsitzender!

Ich beehre mich, Ihnen mein Einverständnis zu Ihrem Schreiben vom heutigen Tage folgenden Wortlautes mitzuteilen:

Anmerkung, es folgt der Text des Schreibens)

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

Christo Christov

An den

Vorsitzenden der

österreichischen Delegation

Wien

DER VORSITZENDE DER

ÖSTERREICHISCHEN DELEGATION

Wien, am 28. Juni 1973

Herr Vorsitzender!

Im Zusammenhang mit dem heute unterzeichneten „Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über die gegenseitige Gewährung der Meistbegünstigung“ beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, daß in Österreich unter anderem Vorzugszölle (Präferenzzölle) gewährt werden, die bei der Einfuhr von bulgarischen Waren wie bisher auch weiterhin auf Grund der bestehenden Rechtsvorschriften angewendet werden.

Indem ich Sie bitte, mir den Empfang meines Schreibens zu bestätigen, benütze ich gerne den Anlaß, um Sie, Herr Vorsitzender, meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Dr. Max Fälbl

An den Vorsitzenden der

bulgarischen Delegation

Wien

DER VORSITZENDE DER

BULGARISCHEN DELEGATION

Wien, am 28. Juni 1973

Herr Vorsitzender!

Ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Schreibens vom heutigen Tage nachstehenden Inhalts zu bestätigen:

Anmerkung, es folgt der Text des Schreibens)

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

Christo Christov

An den Vorsitzenden der

österreichischen Delegation

Wien

Schlagworte





Marktordnungsregelung, Abschöpfungsregelung

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2016

Gesetzesnummer

10006313

Dokumentnummer

NOR12070373

alte Dokumentnummer

N5197436402L