Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
ab 18.08.1974 — BGBl. Nr. 523/1974 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute18.08.1974 BGBl. Nr. 523/1974 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Bulgarien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 523 aus 1974,

Typ

Vertrag – Bulgarien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

18.08.1974BGBl. Nr. 523/1974

Außerkrafttretensdatum

Index

59/10 Handelsabkommen

Text

Artikel 1

Die Vertragsparteien werden bestrebt sein, die Möglichkeiten, die sich aus der wirtschaftlichen Entwicklung beider Staaten ergeben, in vollem Umfang zu nutzen. Sie werden sich dabei um eine harmonische und wesentliche Erhöhung des Handelsverkehrs sowie um eine Vertiefung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteiles bemühen.

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2016

Gesetzesnummer

10006314

Dokumentnummer

NOR12069552

Alte Dokumentnummer

N5197412938I