Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Bulgarien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 523/1974Bundesgesetzblatt Nr. 523 aus 1974,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
59/10 Handelsabkommen
Text
Artikel 2
Die erwähnte Zusammenarbeit hat insbesondere zum Ziel:
Die Ausarbeitung und Durchführung von gemeinsamen Projekten auf den Gebieten der Energiewirtschaft, der Chemie und Metallurgie, des Maschinen- und Gerätebaues, des Schiffsbaues, der elektronischen Datenverarbeitungstechnik, der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sowie der Nahrungsmittelindustrie.
Den Austausch von Patenten, Lizenzen sowie produktionstechnischen Erfahrungen.
Die Förderung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit zwischen österreichischen und bulgarischen Unternehmen in den Vertragsstaaten sowie in Drittstaaten.
Schlagworte
Maschinenbau, Landwirtschaft, Forstwirtschaft
Zuletzt aktualisiert am
08.02.2016
Dokumentnummer
NOR12069553
alte Dokumentnummer
N5197412939I