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Art. 17 (ÜR)

Fassungen
ab 01.07.1979 — BGBl. Nr. 291/1979
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 17 (ÜR) heute01.07.1979 BGBl. Nr. 291/1979

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe ÜR

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 291 aus 1979,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 17

Inkrafttretensdatum

01.07.1979BGBl. Nr. 291/1979

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Übergangsrecht/Verfassungsbestimmung

ÜR

Text

Artikel römisch siebzehn

Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Nr. 291 aus 1979,, zu Bundesgesetzblatt Nr. 171 aus 1974,)

Die Bestimmungen der Artikel römisch eins bis römisch sechzehn Anmerkung, jeder Artikel der Sammelnovelle Bundesgesetzblatt Nr. 291 aus 1979, ändert die Ausbildungsvorschriften bzw. das Lehrberufsbild eines oder mehrerer Lehrberufe) sind auf die Fälle der gleichzeitigen Ausbildung eines Lehrlings in zwei Lehrberufen sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, daß dem Lehrling die Inhalte der jeweils in Betracht kommenden beiden Berufsbilder in der in diesen Berufsbildern festgelegten zeitlichen Reihenfolge und unter Bedachtnahme auf die sich in solchen Fällen gemäß Paragraph 6, Absatz 2, des Berufsausbildungsgesetzes ergebende Lehrzeitdauer vermittelt werden.

Anmerkung

Art. XII der Sammelnovelle BGBl. Nr. 291/1979 ändert die Bestimmungen
über das Berufsbild Binder in der Anlage 1, die Bestimmungen über das
Berufsbild Bürsten- und Pinselmacher in der Anlage 3, die
Bestimmungen über das Berufsbild Drechsler in der Anlage 4, die
Bestimmungen über das Berufsbild Korb- und Möbelflechter in der
Anlage 8, die Bestimmungen über das Berufsbild Kupferschmied in der
Anlage 10, die Bestimmungen über das Berufsbild Kürschner in der
Anlage 11 zu V BGBl. Nr. 171/1974. Weiters haben die Anlage 6
(Holzbildhauer), Anlage 12 (Mühlenbauer) und Anlage 14
(Steinbildhauer) zu entfallen.

Schlagworte

Bürstenmacher, Korbflechter

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2015

Gesetzesnummer

10006317

Dokumentnummer

NOR12161840

Alte Dokumentnummer

N51979138460