Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Stahlbauschlosser
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 263/1974 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 262/2003Bundesgesetzblatt Nr. 263 aus 1974, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 262 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Schlußbestimmungen
§ 6.Paragraph 6,
(1)Absatz eins,Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Stahlbauschlosser ist im übrigen die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 anzuwenden.Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Stahlbauschlosser ist im übrigen die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1974, anzuwenden. (2)Absatz 2,Diese Verordnung tritt mit 15. Mai 1974 in Kraft.
(3)Absatz 3,Hinsichtlich der Personen, die vor dem 15. Mai 1974 zur Lehrabschlußprüfung angetreten sind, diese nicht bestanden haben und die bis 31. Dezember 1974 zu einer Wiederholungsprüfung antreten, tritt diese Verordnung mit 1. Jänner 1975 in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
10.04.2026
Dokumentnummer
NOR12069646
Alte Dokumentnummer
N51974139640