(7)Absatz 7,Die Prüfung im Gegenstand „Fachkunde“ hat die stichwortartige Durchführung je einer Prüfungsaufgabe aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:
Die wichtigsten Druckverfahren und die unterschiedlichen Herstellungsverfahren der Druckformen,
Maschinen, Geräte, Apparate und Materialien in der Reproduktionsphotographie,
Objektivkunde, Photochemie, Farbenlehre, Farbfilterungsverfahren, Maskier- und Rastertechnik, Densitometrie,
Entwicklerbäder und die verschiedenen Lösungen zur Filmausarbeitung und zum Kopieren,
Verhältnisrechnungen (für Formatänderungen beim Vergrößern und Verkleinern und für Bildausschnitte),
Rasterabstand- und Blendenberechnungen.