Rechtstracker.at

§ 248a GewO 1973

Fassungen
01.01.1989 bis 30.06.1990
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 248a01.01.198930.06.1990 aufgehoben durch BGBl. Nr. 325/1990

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gewerbeordnung 1973

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1974, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 325 aus 1990,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 248 a

Inkrafttretensdatum

01.01.1989

Außerkrafttretensdatum

30.06.1990aufgehoben durch BGBl. Nr. 325/1990

Abkürzung

GewO 1973

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

Sonderabfallsammler und -beseitiger, Altölsammler und -verwerter

Paragraph 248 a,

  1. Absatz eins,Der Konzessionspflicht unterliegen
    1. Ziffer eins
      das Abholen und Entgegennehmen von Sonderabfällen;
    2. Ziffer 2
      das Verwerten, Ablagern und sonstige Behandeln von Sonderabfällen;
    3. Ziffer 3
      das Abholen und Entgegennehmen von Altölen;
    4. Ziffer 4
      das Aufbereiten (Reinigen, Be- und Verarbeiten) von Altölen sowie die Energiegewinnung aus Altölen.
  2. Absatz 2,Sonderabfälle im Sinne des Absatz 2, Ziffer eins und 2 sind Abfälle, deren schadlose Beseitigung mit Hausmüll wegen ihrer Beschaffenheit oder Menge nicht oder erst nach spezieller Aufbereitung möglich ist.
  3. Absatz 3,Altöle im Sinne des Absatz eins, Ziffer 3 und 4 sind Stoffe, die die im Paragraph 2, des Altölgesetzes 1986, Bundesgesetzblatt Nr. 373, umschriebenen Eigenschaften aufweisen.
  4. Absatz 4,Nicht der Konzessionspflicht gemäß Absatz eins, Ziffer 2 und 4 unterliegen die dort umschriebenen Tätigkeiten, wenn diese ausschließlich im eigenen Betrieb anfallende Sonderabfälle oder Altöle zum Gegenstand haben.
  5. Absatz 5,Das Recht zur Beförderung von Altöl und Sonderabfällen auf Grund einer Konzession gemäß dem Güterbeförderungsgesetz wird durch Absatz eins, nicht berührt.

Schlagworte

Sonderabfallbeseitiger, Altölverwerter

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2023

Gesetzesnummer

10006402

Dokumentnummer

NOR12075794

Alte Dokumentnummer

N5198811451J