Rechtstracker.at

§ 64 GewO 1973

Fassungen
01.01.1991 bis 18.03.1994 — BGBl. Nr. 10/1991
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 6401.01.199118.03.1994 § → § BGBl. Nr. 10/1991 · aufgehoben
§ 6401.01.198931.12.1990 § → § BGBl. Nr. 399/1988
§ 6401.02.198231.12.1988 BGBl. Nr. 619/1981

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gewerbeordnung 1973

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1974, wiederverlautbart durch Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 64

Inkrafttretensdatum

01.01.1991BGBl. Nr. 10/1991

Außerkrafttretensdatum

18.03.1994

Abkürzung

GewO 1973

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

Paragraph 64,

  1. Absatz eins,Dem Namen (Paragraph 63, Absatz eins und 2) dürfen Zusätze beigefügt werden, die zur näheren Kennzeichnung der Person oder des Unternehmens verwendet werden und der Wahrheit entsprechen. Phantasienamen dürfen als Zusätze zur näheren Kennzeichnung des Unternehmens nur dann verwendet werden, wenn sie nicht geeignet sind, eine Irreführung herbeizuführen.
  2. Absatz 2,Unzulässig sind Zusätze, die ein nicht bestehendes Gesellschaftsverhältnis andeuten, wenn nicht Paragraph 63, Absatz 3, anzuwenden ist, oder die sonst geeignet sind, eine Irreführung über die Art oder den Umfang des Gewerbebetriebes oder die Verhältnisse des Gewerbetreibenden herbeizuführen oder bei nicht in das Firmenbuch eingetragenen Namen von Gewerbebetrieben den Eindruck zu erwecken, daß es sich um eine in das Firmenbuch eingetragene Firma handelt.
  3. Absatz 3,Absatz eins und 2 gelten sinngemäß, wenn Inhaber einer in das Firmenbuch eingetragenen Firma Zusätze verwenden wollen, die nicht in das Firmenbuch eingetragen sind.

Anmerkung

Die Novellierungsanordnung Z 87a, BGBl. Nr. 29/1993 wurde bereits in BGBl. Nr. 10/1991 berücksichtigt (Art. XXII Abs. 3).

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991

Schlagworte

Zusatz

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2023

Gesetzesnummer

10006402

Dokumentnummer

NOR12077494

Alte Dokumentnummer

N5199112318H

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/50/P64/NOR12077494