Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
ab 15.05.1975 — BGBl. Nr. 282/1975 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute15.05.1975 BGBl. Nr. 282/1975 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Rumänien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 282 aus 1975,

Typ

Vertrag – Rumänien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

15.05.1975BGBl. Nr. 282/1975

Außerkrafttretensdatum

Index

59/12 Fremdenverkehr

Text

Artikel 1

Die Vertragsparteien werden der Entwicklung und der Erweiterung ihrer gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs besondere Aufmerksamkeit widmen und sich um deren Förderung bemühen. Zu diesem Zwecke werden sie die Zusammenarbeit zwischen den österreichischen und den rumänischen Institutionen, Organisationen und Unternehmungen des Fremdenverkehrs fördern.

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2016

Gesetzesnummer

10006403

Dokumentnummer

NOR12070395

Alte Dokumentnummer

N5197512788I