Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Rumänien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 282/1975Bundesgesetzblatt Nr. 282 aus 1975,
Inkrafttretensdatum
15.05.1975
Index
59/12 Fremdenverkehr
Langtitel
ABKOMMEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIETE DES FREMDENVERKEHRS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER SOZIALISTISCHEN REPUBLIK RUMÄNIEN
StF: BGBl. Nr. 282/1975
Ratifikationstext
Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Art. 11 erster Satz am 15. Mai 1975 in Kraft.Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 11, erster Satz am 15. Mai 1975 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien
geleitet von dem Wunsche, ihre Beziehungen zu erweitern und zu vertiefen,
eingedenk der Bedeutung des Fremdenverkehrs für das gegenseitige Kennenlernen und die Verständigung der Völker,
überzeugt von der Rolle, die die Entwicklung des Fremdenverkehrs bei der weiteren Festigung der Beziehungen zwischen beiden Staaten spielen kann,
erfüllt vom Wunsche, auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs eine enge und dauerhafte Zusammenarbeit zum beiderseitigen Vorteil zu fördern,
haben,
auf der Grundlage und im Rahmen der in beiden Staaten bestehenden gesetzlichen Vorschriften,
und auch auf Grundlage der anläßlich der Konferenz der Vereinten Nationen über Zollformalitäten bei der vorübergehenden Einfuhr privater Straßenkraftfahrzeuge und im Reiseverkehr beschlossenen Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr und des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge, die am 4. Juni 1954 in New York unterzeichnet wurden,
und im Geiste der Empfehlungen der Konferenz der Vereinten Nationen über den Fremdenverkehr und die internationalen Reisen, Rom 1963, folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016
Dokumentnummer
NOR11006516
alte Dokumentnummer
N5197510472W