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Art. 3

Fassungen
ab 15.05.1975 — BGBl. Nr. 282/1975 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 3 heute15.05.1975 BGBl. Nr. 282/1975 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Rumänien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 282 aus 1975,

Typ

Vertrag – Rumänien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

15.05.1975BGBl. Nr. 282/1975

Außerkrafttretensdatum

Index

59/12 Fremdenverkehr

Text

Artikel 3

Die Vertragsparteien haben bereits ein Abkommen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für ihre Staatsbürger abgeschlossen. Über die Bestimmungen dieses Abkommens hinaus werden sie bestrebt sein, alle Formalitäten im Zusammenhang mit Reisen österreichischer Staatsbürger nach Rumänien und rumänischer Staatsbürger nach Österreich zu erleichtern und zu vereinfachen sowie alle sonstigen Hindernisse, welche dem gegenseitigen Reiseverkehr ihrer Staatsbürger im Wege stehen, zu beseitigen. Dies gilt auch für Staatsbürger eines der beiden Staaten, die auf dem Staatsgebiet der anderen Vertragspartei ihren ordentlichen Wohnsitz haben.

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2016

Gesetzesnummer

10006403

Dokumentnummer

NOR12070397

alte Dokumentnummer

N5197512790I