Rechtstracker.at

Art. 6

Fassungen
ab 22.10.1975 — BGBl. Nr. 376/1976 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 6 heute22.10.1975 BGBl. Nr. 376/1976 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Libyen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 376 aus 1976,

Typ

Vertrag – Libyen

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 6

Inkrafttretensdatum

22.10.1975BGBl. Nr. 376/1976

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Text

ARTIKEL römisch sechs

Es wird eine gemeinsame österreichisch-libysch arabische Regierungskommission gebildet. Diese Kommission tritt jährlich abwechselnd in Wien und Tripolis zusammen, um die Durchführung dieses Abkommens zu verfolgen, Mittel zur Stärkung und Förderung der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten und zweckdienliche Lösungen für allfällige Schwierigkeiten und Probleme vorzuschlagen, die der Durchführung dieses Abkommens allenfalls entgegenstehen.

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2015

Gesetzesnummer

10006469

Dokumentnummer

NOR12071084

Alte Dokumentnummer

N5197612962I