Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
01.04.2005 bis 31.05.2011
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 201.04.200531.05.2011 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 148/2011
Anl. 201.03.197731.03.2005 BGBl. Nr. 68/1977 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 68 aus 1977, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 148 aus 2011,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.04.2005

Außerkrafttretensdatum

31.05.2011aufgehoben durch BGBl. II Nr. 148/2011

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

                                                          Anlage 2

                                                        ------------

Ausbildungsvorschriften

für den Lehrberuf Messerschmied

Berufsbild

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge,

Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften,

Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten

Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung

Messen, Anreißen, Körnen, Stempeln

Feilen, Bohren, Gewindeschneiden von Hand

Biegen, Sägen, Richten, Nieten

Glühen, Hämmern, Härten, Anlassen

Hart- und Weichlöten

Abrichten von Schleifkörpern und deren Aufrauhen

Form-, Plan- und Rundschleifen von Hand und mit Maschinen

Scharfschleifen

Feinschleifen

Herrichten und Aufleimen von Scheiben

Bürsten, Pließten, Feinpolieren, Glänzen

Abziehen von Schneidwerkzeugen

Einsetzen, Beschalen, Zusammensetzen

Demontieren, Montieren von Schneidsätzen und Messern

Prüfen

Lesen von Werkzeichnungen

Anfertigen einfacher Skizzen

Grundkenntnisse der Verbindungselemente

Grundkenntnisse der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden

Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz) Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der

sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen

Vorschriften

Verhältniszahlen

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 177 aus 2005,)

Schlagworte

Werkstoff, Verwendungsmöglichkeit, Hartlöten, Formschleifen,
Planschleifen

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2011

Gesetzesnummer

10006545

Dokumentnummer

NOR40064636