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Art. 1

Fassungen
ab 01.05.1979 — BGBl. Nr. 154/1979 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute01.05.1979 BGBl. Nr. 154/1979 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Kuba über die wirtschaftliche, industrielle und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 154 aus 1979,

Typ

Vertrag – Kuba

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.05.1979BGBl. Nr. 154/1979

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Text

Artikel 1

Beide Vertragschließenden Parteien kommen überein, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und gemäß den in beiden Staaten jeweils geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften die wirtschaftliche, industrielle und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit auf möglichst vielen Gebieten auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Nutzens zu fördern und zu unterstützen.

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2015

Gesetzesnummer

10006627

Dokumentnummer

NOR12072320

Alte Dokumentnummer

N5197910045I