Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Kuba über die wirtschaftliche, industrielle und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 154/1979Bundesgesetzblatt Nr. 154 aus 1979,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
Artikel 1
Beide Vertragschließenden Parteien kommen überein, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und gemäß den in beiden Staaten jeweils geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften die wirtschaftliche, industrielle und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit auf möglichst vielen Gebieten auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Nutzens zu fördern und zu unterstützen.
Zuletzt aktualisiert am
06.11.2015
Dokumentnummer
NOR12072320
Alte Dokumentnummer
N5197910045I