Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Italien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 290/1979Bundesgesetzblatt Nr. 290 aus 1979,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
59/12 Fremdenverkehr
Text
ARTIKEL 3
Zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien bestehen bereits mehrere Abkommen, die den erleichterten Grenzübertritt ihrer Staatsbürger regeln. Die Vertragsparteien werden weiterhin bestrebt sein, die Grenz- und anderen Formalitäten für Touristenreisen österreichischer Staatsbürger nach Italien und italienischer Staatsbürger nach Österreich noch mehr zu erleichtern und zu vereinfachen sowie alle sonstigen Hindernisse, welche dem gegenseitigen Reiseverkehr ihrer Staatsbürger im Wege stehen, zu beseitigen.
Schlagworte
Grenzformalität
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016
Dokumentnummer
NOR12072330
Alte Dokumentnummer
N5197910237I