Norm Ausübungsvorschriften für Adressenbüros× ▾ ‹›Gliederung Ausübungsvorschriften für Adressenbüros Fassungen (Gesetz) ab 01.07.1979 — BGBl. Nr. 157/1979 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.07.1979 BGBl. Nr. 157/1979 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 01.07.1979 § 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 8