Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Ersichtlichmachung bei Chemischputzerarbeiten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 185/1979Bundesgesetzblatt Nr. 185 aus 1979,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
§ 3.Paragraph 3,
Werden andere als die im § 2 genannten Chemischputzerarbeiten angeboten, so sind diese Chemischputzerarbeiten so zu bezeichnen, daß eine Verwechslung mit den im § 2 genannten Chemischputzerarbeiten ausgeschlossen ist. Weiters sind die einzelnen Leistungen, die im Rahmen dieser Chemischputzerarbeiten erbracht werden, bei den angebotenen Chemischputzerarbeiten einzeln anzugeben. Hiebei sind Leistungen, die im § 2 Abs. 2 und 3 angeführt sind, mit den dort angeführten Bezeichnungen anzugeben. Werden andere als die im Paragraph 2, genannten Chemischputzerarbeiten angeboten, so sind diese Chemischputzerarbeiten so zu bezeichnen, daß eine Verwechslung mit den im Paragraph 2, genannten Chemischputzerarbeiten ausgeschlossen ist. Weiters sind die einzelnen Leistungen, die im Rahmen dieser Chemischputzerarbeiten erbracht werden, bei den angebotenen Chemischputzerarbeiten einzeln anzugeben. Hiebei sind Leistungen, die im Paragraph 2, Absatz 2 und 3 angeführt sind, mit den dort angeführten Bezeichnungen anzugeben.
Zuletzt aktualisiert am
30.09.2014
Dokumentnummer
NOR12072438
alte Dokumentnummer
N51979162080