Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ungarn
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 3/1981Bundesgesetzblatt Nr. 3 aus 1981,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
59/12 Fremdenverkehr
Text
Artikel 3
Zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik bestehen bereits mehrere Abkommen, die eine Erleichterung der Reisen ihrer Staatsbürger in das Staatsgebiet der anderen Vertragspartei vorsehen. Die Vertragsparteien werden weiterhin bestrebt sein, die Grenz- und anderen Formalitäten für Touristenreisen österreichischer Staatsbürger nach der Ungarischen Volksrepublik und ungarischer Staatsbürger nach der Republik Österreich noch mehr zu erleichtern und zu vereinfachen sowie alle sonstigen Hindernisse, die dem gegenseitigen Reiseverkehr ihrer Staatsbürger im Wege stehen, zu beseitigen.
Schlagworte
Grenzformalität
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016
Dokumentnummer
NOR12073176
Alte Dokumentnummer
N5198135777L