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Art. 3

Fassungen
ab 16.12.1980 — BGBl. Nr. 3/1981 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 3 heute16.12.1980 BGBl. Nr. 3/1981 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ungarn

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 3 aus 1981,

Typ

Vertrag – Ungarn

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

16.12.1980BGBl. Nr. 3/1981

Außerkrafttretensdatum

Index

59/12 Fremdenverkehr

Text

Artikel 3

Zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik bestehen bereits mehrere Abkommen, die eine Erleichterung der Reisen ihrer Staatsbürger in das Staatsgebiet der anderen Vertragspartei vorsehen. Die Vertragsparteien werden weiterhin bestrebt sein, die Grenz- und anderen Formalitäten für Touristenreisen österreichischer Staatsbürger nach der Ungarischen Volksrepublik und ungarischer Staatsbürger nach der Republik Österreich noch mehr zu erleichtern und zu vereinfachen sowie alle sonstigen Hindernisse, die dem gegenseitigen Reiseverkehr ihrer Staatsbürger im Wege stehen, zu beseitigen.

Schlagworte





Grenzformalität

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2016

Gesetzesnummer

10006672

Dokumentnummer

NOR12073176

Alte Dokumentnummer

N5198135777L