Norm Verwendung des Wortes „Konditorei“ in der äußeren Geschäftsbezeichnung× ▾ ‹›Gliederung Verwendung des Wortes „Konditorei“ in der äußeren Geschäftsbezeichnung Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1996 — BGBl. Nr. 880/1995▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.01.1996 § → § BGBl. Nr. 880/1995 01.11.198131.12.1995 BGBl. Nr. 434/1981 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 01.01.1996 § 2