Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Meisterprüfungsordnung Waffenerzeugung, Büchsenmacher
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 578/1981Bundesgesetzblatt Nr. 578 aus 1981,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
50/01 Gewerbeordnung
Beachte
Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994 Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994
mit Ablauf des 31. Jänner 2004 außer Kraft getreten.
Text
Fachkunde
§ 6. Im Gegenstand Fachkunde sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen: Paragraph 6, Im Gegenstand Fachkunde sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen:
Werkstoffkunde
Arten, Eigenschaften, Bezeichnungen, Verwendung und Verarbeitung der Werkstoffe und der Hilfsstoffe,
Vorkommen und Gewinnung von Eisen und anderen Metallen; Herstellung von Stahl, von anderen Metallen und Metallegierungen sowie von Kunststoffen,
Gefügebehandlung durch Glühen, Härten und Anlassen,
Einteilen der Stähle nach Qualität und Handelsformen,
Holzarten, die als Schaftholz verwendet werden;
Arbeitskunde
Arbeitsvorbereitung, Arbeitsablauf,
Mechanik und Festigkeitslehre,
Werkzeuge und Werkzeugmaschinen,
Oberflächenbehandlung der Metalle, der Kunststoffe und der Hölzer,
Löten (Weich- und Hartlöten),
Lesen von Fachzeichnungen;
Waffentechnik
Fehler an Waffen und deren Behebung;
Munitionskunde
Geschoßtypen und deren Aufbau,
Schlagworte
Prüfungsstoff, Legierung
Dokumentnummer
NOR12073106
Alte Dokumentnummer
N51981170930