Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Meisterprüfungsordnung Waffenerzeugung, Büchsenmacher
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 578/1981Bundesgesetzblatt Nr. 578 aus 1981,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
50/01 Gewerbeordnung
Beachte
Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994 Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994
mit Ablauf des 31. Jänner 2004 außer Kraft getreten.
Text
Fachliche Sondervorschriften
§ 7. Im Gegenstand Fachliche Sondervorschriften sind dem Prüfling Fragen über einschlägige Paragraph 7, Im Gegenstand Fachliche Sondervorschriften sind dem Prüfling Fragen über einschlägige
Vorschriften des Waffengesetzes,
Vorschriften des Beschußgesetzes,
sicherheitstechnische Vorschriften, die sich auf die Aufstellung und die Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten beziehen,
Sicherheitsvorschriften der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes,
zu stellen.
Schlagworte
Prüfungsstoff, Rechtskunde, Norm
Dokumentnummer
NOR12073107
Alte Dokumentnummer
N51981170940