Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
ab 01.05.1982 — BGBl. Nr. 171/1982 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute01.05.1982 BGBl. Nr. 171/1982 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Nigeria über wirtschaftliche, industrielle, technische Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 171 aus 1982,

Typ

Vertrag – Nigeria

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.05.1982BGBl. Nr. 171/1982

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Text

Artikel 1

Die Vertragschließenden Teile werden auf der Grundlage der Gleichheit und des beiderseitigen Nutzens geeignete Maßnahmen ergreifen, um im Rahmen der jeweils geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften die rasche Entwicklung ihrer Volkswirtschaften zu fördern. Zu diesem Zwecke werden sie die Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Unternehmungen der beiden Staaten fördern.

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2015

Gesetzesnummer

10006716

Dokumentnummer

NOR40051027