Kurztitel
GATT - Abkommen gem. Art. XXVIII (Gemüse, Agrarbriefwechsel)GATT - Abkommen gem. Artikel römisch 28 , (Gemüse, Agrarbriefwechsel)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 346/1983 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 98/2015Bundesgesetzblatt Nr. 346 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2015,
Index
59/03 GATT, Welthandelsorganisation
Text
(Übersetzung)
An den Genf, 27. Juni 1983 Generaldirektor des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens
Herrn A. Dunkel
Genf
ÄNDERUNG DER LISTE XXXII - ÖSTERREICHÄNDERUNG DER LISTE römisch 32 - ÖSTERREICH
Ich habe die Ehre, mich auf die Ergebnisse der Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften hinsichtlich der Abänderung oder Zurücknahme von Zollzugeständnissen der Liste XXXII - Österreich zu beziehen (Dok. Secret 291).Ich habe die Ehre, mich auf die Ergebnisse der Verhandlungen gemäß Artikel römisch 28 des GATT mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften hinsichtlich der Abänderung oder Zurücknahme von Zollzugeständnissen der Liste römisch 32 - Österreich zu beziehen (Dok. Secret 291).
Als Ergebnis dieser Verhandlungen wird die Liste XXXII - Österreich entsprechend dem Anhang zu dieser Note abgeändert.Als Ergebnis dieser Verhandlungen wird die Liste römisch 32 - Österreich entsprechend dem Anhang zu dieser Note abgeändert.
Das nach der österreichischen Bundesverfassung vorgeschriebene Verfahren wurde mit Wirkung vom 1. Juli 1983 durchgeführt.
Richard Hochörtler e. h.
(Anm.: es folgt der Text der Änderung)Anmerkung, es folgt der Text der Änderung)