Norm Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Niederösterreich und an den LH von Oberösterreich× ▾ ‹›Gliederung Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Niederösterreich und an den LH von Oberösterreich Kundmachung BGBl. Nr. 373/1983 · 21.07.1983▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 373/1983 21.07.1983 373. Verordnung: Delegierung von Befugnissen hinsichtlich einer elektrischen Leitungsanlage an den Landeshauptmann von Niederösterreich und an den Landeshauptmann von Oberösterreich Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1