Norm Delegierung von Befugnissen elektrischer Leitungsanlagen an den LH von Niederösterreich und an den LH der Steiermark× ▾ ‹›Gliederung Delegierung von Befugnissen elektrischer Leitungsanlagen an den LH von Niederösterreich und an den LH der Steiermark Kundmachung BGBl. Nr. 558/1983 · 25.11.1983▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 558/1983 25.11.1983 558. Verordnung: Delegierung von Befugnissen hinsichtlich elektrischer Leitungsanlagen an den Landeshauptmann von Niederösterreich und an den Landeshauptmann der Steiermark Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1