Norm Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg× ▾ ‹›Gliederung Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg Fassungen (Gesetz) ab 31.12.1983 — BGBl. Nr. 647/1983 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute31.12.1983 BGBl. Nr. 647/1983 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 31.12.1983 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1