Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ägypten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 147/1985Bundesgesetzblatt Nr. 147 aus 1985,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 11Artikel 11
Index
59/12 Fremdenverkehr
Text
Artikel 11
Dieses Abkommen tritt sechzig Tage nach dem Datum in Kraft, an dem die Regierung der Arabischen Republik Ägypten der Österreichischen Bundesregierung mitteilt, daß die nach ägyptischem Recht erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Geschehen zu Graz am 11. November 1983 in drei Urschriften, jede in deutscher, arabischer und englischer Sprache, wobei alle drei Texte in gleicher Weise authentisch sind. Im Falle unterschiedlicher Auslegung ist der englische Text maßgebend.
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016
Dokumentnummer
NOR12074165
Alte Dokumentnummer
N5198513124L