Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Marktordnungsgesetz 1985
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 210/1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 664/1994Bundesgesetzblatt Nr. 210 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 664 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
§ 7. Allfällige Überschüsse aus dem Aufkommen des Ausgleichsbeitrags gemäß § 3 für den mit dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union endenden Abrechnungszeitraum sind für Marketingmaßnahmen im Bereich Milch bei der AMA zu verwenden. Paragraph 7, Allfällige Überschüsse aus dem Aufkommen des Ausgleichsbeitrags gemäß Paragraph 3, für den mit dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union endenden Abrechnungszeitraum sind für Marketingmaßnahmen im Bereich Milch bei der AMA zu verwenden.
Dokumentnummer
NOR12083553
Alte Dokumentnummer
N5199440972J