Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Marktordnungsgesetz 1985
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 210/1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 298/1995Bundesgesetzblatt Nr. 210 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 298 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
§ 7. Allfällige Überschüsse aus dem Aufkommen des Ausgleichsbeitrages gemäß § 3 für den mit dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union endenden Abrechnungszeitraum sind von der AMA Paragraph 7, Allfällige Überschüsse aus dem Aufkommen des Ausgleichsbeitrages gemäß Paragraph 3, für den mit dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union endenden Abrechnungszeitraum sind von der AMA
hinsichtlich der für Maßnahmen gemäß § 5 Abs. 5b vorgesehenen Mittel weiterhin nach dieser Gesetzesstelle für Sozialpläne anläßlich einer Verminderung des Personalstandes im Zuge von strukturverbessernden Maßnahmen undhinsichtlich der für Maßnahmen gemäß Paragraph 5, Absatz 5 b, vorgesehenen Mittel weiterhin nach dieser Gesetzesstelle für Sozialpläne anläßlich einer Verminderung des Personalstandes im Zuge von strukturverbessernden Maßnahmen und
hinsichtlich der übrigen Mittel für Marketingmaßnahmen im Bereich Milch bei der AMA
zu verwenden.
Dokumentnummer
NOR12086582
Alte Dokumentnummer
N5199547999J