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§ 6 MOG

Fassungen
01.01.1994 bis 31.12.1995 — BGBl. Nr. 969/1993
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 601.01.199431.12.1995 § → § BGBl. Nr. 969/1993
§ 601.07.199231.12.1993 BGBl. Nr. 373/1992

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Marktordnungsgesetz 1985

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 210 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 969 aus 1993,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

01.01.1994BGBl. Nr. 969/1993

Außerkrafttretensdatum

31.12.1995

Abkürzung

MOG

Index

55 Wirtschaftslenkung

Text

Paragraph 6, (1) Für Sachverhalte, die nach dem 1. Jänner 1994 verwirklicht werden, dürfen keine Zuschüsse zu Transportkosten gemäß Paragraph 5, gewährt werden.

  1. Absatz 2,Der Richtpreis für Kuhmilch mit den höchsten Qualitätsmerkmalen (ausgenommen bei Abgabe unmittelbar an den Verbraucher) beträgt abweichend von Paragraph 2 a, im Jahr 1994:

Grundpreis je kg ............................ 208,1 Groschen,

plus festgestellte Betriebsleistung je kg ...   8,7 Groschen,

Preis je Fetteinheit ........................  68,0 Groschen,

Preis je Eiweißeinheit ......................  35,0 Groschen.

  (3) Die Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetriebe sind berechtigt,

gegenüber sämtlichen  Milcherzeugern  einen einheitlichen

durchschnittlichen Transportkostenanteil je Kilogramm Milch für den Transport vom Bauernhof oder einem Platz zur Übernahme von Milch einschließlich der allenfalls erforderlichen Kosten für eine Zwischenlagerung in einer Milchsammelstelle bis zur Rampe des Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetriebs zur Verrechnung zu bringen. In diesem Fall ist sämtlichen Milcherzeugern ein einheitlicher durchschnittlicher Kostenanteil je Kilogramm Milch zu verrechnen. Der den Milcherzeugern von den Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieben angelastete Kostenanteil ist als durchlaufender Posten im Sinne des Paragraph 4, Absatz 3, des Umsatzsteuergesetzes 1972 anzusehen.

Schlagworte

Bearbeitungsbetrieb

Gesetzesnummer

10006795

Dokumentnummer

NOR12081913

Alte Dokumentnummer

N5199332366J