Norm Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Salzburg und an den LH der Steiermark× ▾ ‹›Gliederung Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Salzburg und an den LH der Steiermark Kundmachung BGBl. Nr. 288/1985 · 10.07.1985▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 288/1985 10.07.1985 288. Verordnung: Delegierung von Befugnissen hinsichtlich einer elektrischen Leitungsanlage an den Landeshauptmann von Salzburg und an den Landeshauptmann der Steiermark Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1