Norm Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Burgenland und an den LH von Niederösterreich× ▾ ‹›Gliederung Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Burgenland und an den LH von Niederösterreich Kundmachung BGBl. Nr. 119/1986 · 07.03.1986▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 119/1986 07.03.1986 119. Verordnung: Delegierung von Befugnissen hinsichtlich einer elektrischen Leitungsanlage an den Landeshauptmann von Burgenland und an den Landeshauptmann von Niederösterreich Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1