Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Orthopädieschuhmacher-Meisterprüfung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 340/1986Bundesgesetzblatt Nr. 340 aus 1986,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
50/01 Gewerbeordnung
Beachte
Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994 Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994
mit Ablauf des 31. Jänner 2004 außer Kraft getreten.
Text
Fachkalkulation und Verrechnung
§ 4. Die Prüfung im Gegenstand Fachkalkulation und Verrechnung hat die Ausführung je eines Beispieles einer fachlichen Kalkulation und einer Verrechnung mit einer Krankenkasse zu umfassen. Paragraph 4, Die Prüfung im Gegenstand Fachkalkulation und Verrechnung hat die Ausführung je eines Beispieles einer fachlichen Kalkulation und einer Verrechnung mit einer Krankenkasse zu umfassen.
Schlagworte
Kalkulation, Rechnen
Dokumentnummer
NOR12074578
Alte Dokumentnummer
N51986185240